Verein - Bebop Kaarst e.V.

Als Retter in der Not hat sich der Trägerverein Bebop Kaarst e.V. erwiesen. Dieser ergriff 1998 die Initiavite, um die Trägerschaft für das Haus zu übernehmen. Im Juni '98 schlossen sich Menschen der verschiedensten Berufsrichtungen zusammen und gründeten den Verein, dessen Vorsitz Hermann-Josef Sülzenfuß übernahm. Herr Sülzenfuß ist nach wie vor erster Vorsitzender des Trägervereins.

Die aktuellen Vorstandsmitglieder sind außerdem:

  • Herr Mark Koll

  • Frau Verena Müller

  • Herr Christian Götzen

  • Herr Benjamin Riege

  • Herr Dietmar Taube

Wir freuen uns, dass die Zusammenarbeit so erfolgreich verläuft und dass der Vorstand uns so tatkräftig bei der Verwirklichung unserer pädagogischen Konzepte zur Seite steht.

Und hier kommt der Verein zu Wort

  • Die Einrichtung des Hauses der Jugend richtet sich an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in Kaarst.

  • Der Verein Bebop Kaarst e.V. beabsichtigt, einen Treffpunkt zu schaffen, der eine angenehme und ansprechende Atmosphäre ausstrahlt, sowie den unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung trägt.

  • Ergänzt durch ein breites und vielfältiges Programmangebot soll der Bekanntheitsgrad bei den Jugendlichen gesteigert und das Bebop verstärkt in das Bewusstsein vieler Kaarster Bürger gebracht werden, als ein Teil des Gemeinwesens, das seinen individuellen Beitrag zum vielfältigen Leben der Stadt Kaarst leistet.

  • Unterstützt durch ausgebildete Fachkräfte sollen Kinder und Jugendliche viele Erfahrungen und Eindrücke sammeln - allerdings nicht nur passiv, sondern auch aktiv durch eigenes Handeln.

  • Der Verein ist gegründet. Mitglieder, die die ehrenamtliche Arbeit fördern, werden gesucht.

  • Der Trägerverein strebt eine größere Zahl von Mitgliedern an, welche die Arbeit vor Ort ideell und nach den jeweiligen Möglichkeiten finanziell unterstützen. Jede Hilfe, sei es Fachwissen (z.B. im Garten- und Landschaftsbau) oder Sachspenden ist willkommen.


Wenn auch Sie aktiv an der Gestaltung der Kaarster Jugendarbeit mitwirken möchten oder uns einfach finanziell oder ideell unterstützen möchten, wenden Sie sich an das Team im Haus. Von uns erhalten Sie weitere Informationen zur Mitgliedschaft und den Antrag auf Aufnahme in den Verein.


Satzung

Auzug aus der Satzung vom 22.6.1998 des Vereins Bebop Kaarst e.V.

2. Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendarbeit im Sinne des Landesjugendplans. Hierzu schließt er einen Betriebsträgervertrag mit der Stadt Kaarst ab, der die Basis für seine Tätigkeit bildet. Die Förderung der Jugendarbeit kann auch durch die Bewirtschaftung von eigenen oder gepachteten Einrichtungen, durch Projekte oder die Zusammenarbeit mit anderen Trägern verwirklicht werden.

3. Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung vom 16.03.1976. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Mitgliedschaft

5.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

5.2 Begründung der Mitgliedschaft

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Vorstand hat die Entscheidung über den Antrag dem Bewerber/ der Bewerberin schriftlich mitzuteilen. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

8. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedem Mitglied steht ein Stimmrecht zu. Es übt dieses persönlich aus. Die Aufgabe der Mitglieder ist die Förderung des Vereins und seiner Zielsetzung. Interne Vereinsangelegenheiten sind vertraulich zu behandeln. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Aus der Mitwirkung im Verein entstehende Kosten können erstattet werden. Sonderleistungen können vergütet werden.

9. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens Euro 12,- pro Jahr. Der Beitrag für Schüler und Studenten beträgt mindestens Euro 6,- pro Jahr. Der Mitgliedsbeitrag wird fällig zu Beginn der Mitgliedschaft und jeweils bis Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres.